Condensator Dominit

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Hinweisgeberplattform (nach HinSchG vom 31.5.2023)
Whistleblowermeldeplattform

Wer oder was wird geschützt?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetz, das in Deutschland den Schutz von Hinweisgebern vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz oder in geschäftlichen Beziehungen regelt. Es wurde eingeführt, um die Offenlegung von Missständen, Korruption, Betrug oder anderen rechtswidrigen Handlungen zu fördern und zu erleichtern.

 

 

Das Gesetz schützt verschiedene Personengruppen, darunter Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftsführer. Diese Personengruppen werden geschützt, da sie oft über Informationen verfügen, die auf Fehlverhalten oder rechtswidrige Handlungen hinweisen können. Durch den Schutz der Hinweisgeber soll sichergestellt werden, dass sie diese Informationen ohne Angst vor Repressalien oder Benachteiligungen offenlegen können.

 

 

Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter sind oft diejenigen, die aus erster Hand Kenntnis von Missständen oder rechtswidrigen Handlungen innerhalb eines Unternehmens haben. Sie können beispielsweise Zeugen von Korruption, Betrug, Diskriminierung oder Verstößen gegen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften sein. Das HinSchG schützt sie vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung, Versetzung oder Abmahnung, die als Vergeltungsmaßnahmen für das Offenlegen solcher Informationen dienen könnten.

 

 

Auch Lieferanten können wichtige Informationen über rechtswidriges Verhalten oder Missstände in Bezug auf ihre Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen haben. Das HinSchG schützt sie vor Benachteiligungen wie Vertragskündigungen oder dem Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, wenn sie solche Informationen offenlegen.

 

 

Geschäftsführer, insbesondere solche, die nicht die alleinige Entscheidungsgewalt im Unternehmen haben, können ebenfalls von Benachteiligungen betroffen sein, wenn sie auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten hinweisen. 

 

Die Condensator Dominit-Lösung zum pseudonymisierten Schutz von Hinweisgebern:

 

Condensator Dominit ist entschlossen, seine unternehmerischen Tätigkeiten an höchsten ethischen Standards, rechtmäßigem Verhalten und dem Hinweisgeberschutzgesetz auszurichten. Damit das Unternehmen bestmöglich in der Lage ist, einen effektiven Meldemechanismus aufrechtzuerhalten, muss jeder Hinweisgeber, der nach vernünftigem Ermessen glaubt, dass ein potenzieller Verstoß gegen das Mitarbeiterhandbuch / Compliance-Richtlinien / Gesetze oder ähnliches vorliegen könnte, dies umgehend datenschutzkonform über die GlobaLeaks-Plattform der Meldestelle ‚Rechtsanwaltskanzlei Mühlenbein & Kollegen, Ansprechpartner Herr Mühlenbein oder Frau Krautstrunk, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon, Tel. +49 2961 9742-0 einzureichen.‘

Information zur Meldeplattform:

GlobaLeaks ist eine Open-Source-Software, die sicheres und anonymes Whistleblowing ermöglicht. Sie wurde vom Hermes-Zentrum für Transparenz und digitale Menschenrechte entwickelt. Der anbietende Software-Dienstleister und Auftragsverarbeiter ist das Unternehmen giftGRÜN GmbH, Aachen.

Welche schutzbedürftigen Personengruppen deckt das Dominit-Whistelblowing-System ab:

• Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer

• Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter

• Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien

 

Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?

• Der Whistleblowing-Mechanismus kann von möglichen Unregelmäßigkeiten bis hin zu unethischem Verhalten in einer Reihe von Situationen genutzt werden, wie unter anderem: Verstöße gegen das Mitarbeiterhandbuch der Condensator Dominit GmbH und die damit verbundenen Richtlinien,

• rechtswidrige Handlungen oder Anordnungen, die Rechtsverletzungen verlangen, Missmanagement, Missbrauch einer beruflichen Position, erhebliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit,

• die Nichteinhaltung gesetzlicher Pflichten in Ländern, in denen Condensator Dominit tätig ist, alle sonstigen Aktivitäten, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens untergraben.

 

Der nötige Schutz ist gegeben

Es wird keinerlei Drangsalierung oder ungerechte Behandlung von Personen geduldet, die Bedenken geäußert haben, und die Anonymität dieser Personen wird gewahrt, sofern sie der Offenlegung ihrer Identität nicht zugestimmt haben. Des Weiteren ist die 100-prozentige Anonymisierung des Whistleblowers über die Meldeplattform ‚GlobaLeaks‘ durch die eingesetzten TOM’s gewährleistet. 

Des Weiteren wird die Condensator Dominit GmbH keine Versuche unternehmen, die Identität anonymer Whistleblower aufzudecken. Anonym geäußerte Verdachtsfälle und Bedenken werden von der Meldestelle ‚Rechtsanwaltskanzlei Mühlenbein und Kollegen‘ auf faire und angemessene Weise, im Einklang mit dem Mitarbeiterhandbuch der Condensator Dominit GmbH und dessen Richtlinien geprüft.

Die Anonymität des Whistleblowers wird von der Rechtsanwaltskanzlei Mühlenbein & Kollegen geschützt, es sei denn:

• der Whistleblower willigt in die Offenlegung seiner Identität ein,

• die Offenlegung seiner Identität ist zwingend erforderlich, um es den einschlägigen Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, die Angelegenheit zu untersuchen oder um wirksam auf die Meldung reagieren zu können,

• oder geltende Rechtsvorschriften verlangen eine Identifizierung.

Die Rechtsanwaltskanzlei ist berechtigt, die Identität von Whistleblowern vor Geschäftsführung und Betriebsrat geheim zu halten, falls dieser Schutz erbeten wird.

Condensator Dominit verpflichtet sich uneingeschränkt, Whistleblower zu schützen, und werden Benachteiligungen von Whistleblowern durch jegliche Handlung oder Unterlassung bezüglich der Verdachtsmeldungen in keiner Weise dulden. 

Dies gilt insbesondere in Bezug auf:

• das Beschäftigungsverhältnis,

• Fort- und Weiterbildung oder die berufliche Weiterentwicklung,

• Beförderungen, Bewertungen, die Vergabe oder den Verlust von Positionsbezeichnungen,

• Disziplinarmaßnahmen und Strafen,

• die Arbeitsbedingungen,

• die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses,

• den Verdienst oder die Entschädigung von Verdienstausfällen,

• die Zahlung von Boni oder Ruhestandsvergütungen,

• die Versetzung oder Einsetzung für andere Aufgaben,

• die Nichtergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor Schikanen durch andere Personen,

• die Anordnung einer ärztlichen Pflichtuntersuchung oder die Anordnung einer Untersuchung der Arbeitsfähigkeit.